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Zweiten Reisepass (Zweitpass / Zweitreisepass) beantragen

Kann ich eigentlich einen zweiten Reisepass beantragen?

Die Antwort lautet: „Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, einen zweiten Reisepass (Zweitpass / Zweitreisepass) zu erhalten!“

Die Gültigkeit eines Zweitpasses beträgt in der Regel 6 Jahre und nicht 10 Jahre, so wie bei einem „normalen“ Reisepass (Erstreisepass).

Die Ausstellung eines zweiten Reisepasses ist an bestimmte Vorgaben gebunden.

Die Voraussetzung ist ein berechtigtes nachgewiesenes Interesse für den Besitz eines zweiten Reisepasses.

Dies trifft zum Beispiel in folgenden Fällen zu:

(1) Der deutsche Staatsbürger (m/w) reist aus beruflichen Gründen sehr viel ins Ausland. Wegen der zum Teil erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa für bestimmte Reiseländer braucht der reisende deutsche Staatsbürger einen zweiten Reisepass.

(2) Der deutsche Staatsbürger (m/w) möchte in ein Land reisen, das unter Umständen die Einreise verweigert, weil sich im Reisepass ein Einreisestempel eines bestimmten anderen Staates befindet. Beispielsweise verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus dem Reisepass hervorgeht, dass der Reisende sich in Israel aufgehalten haben. Das Gleiche gilt natürlich auch umgekehrt.

Als ein nicht berechtigtes Interesse gilt beispielsweise:

(a) Lediglich allgemeine Begründungen, dass man einen zweiten Reisepass haben möchte.

(b) Häufige Auslandsreisen alleine und mit primär privatem Hintergrund.

(c) Dass der Reisepass bereits vollständig mit Einreisestempeln und Sichtvermerken bestempelt wurde bzw. voll ist. In diesem Fall ist es eher ratsam einen komplett neuen Erstreisepass zu beantragen.

Deutsche Staatsbürger (m/w) müssen in jedem Einzelfall erneut die Ausstellung eines Zweitpasses begründen, auch wenn diese bereits in der Vergangenheit im Besitz eine zweiten Reisepasses waren.

In jedem Einzelfall liegt die Entscheidung, ob ein Zweitpass gewährt wird oder auch nicht, im Ermessen der auszustellenden Behörde.

Wie Eingangs unter Punkt (2) erwähnt, ist es durchaus auch aus sicherheitsrelevanten Aspekten ratsam, über einen Zweitreisepass zu verfügen, um bei der Einreise in bestimmte Länder nicht Probleme bereits bei der Einreise zu bekommen. Diese sogenannten Probleme können in der Verweigerung der Einreise und/oder stundenlangen Befragungen durch die entsprechenden Sicherheitsbehörden der betreffenden Länder liegen.