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Richtiges Verhalten bei Reisen in Länder mit einem, zumindest für unser Verständnis, fragwürdigen rechtstaatlichen Hintergrund und Gebaren

Erhöhtes Risiko für deutsche Reisende (geschäftlich und privat) in Länder, in denen Personen aufgrund abweichender politischer oder religiöser Gesinnung, sowie aufgrund bestimmter Zugehörigkeiten zu Berufsgruppen (z.B. Journalisten, Medienvertreter, Vertreter von offiziellen Sicherheitsbehörden oder privaten Sicherheitsberatungen) verfolgt und unter Anschuldigungen falscher Tatsachen inhaftiert werden.

In manchen Ländern werden vor allem Journalisten, wegen vermeintlichem Terrorverdacht, bereits bei der Einreise oder zu einem späteren Zeitpunkt im Land festgenommen. Zunehmend müssen aber auch deutsche Urlauber oder Vertreter von Hilfsorganisationen und Menschenrechtsorganisationen ohne politischen Kontakt / Hintergrund vorsichtig sein und sich die Reise in bestimmte Länder gut überlegen.

Das Auswärtige Amt hat seine Reisehinweise beispielsweise für die Türkei jüngst verschärft. Die Warnungen gelten somit auch für deutsche Urlauber und Touristen, die nach wie vor aufgrund der besonders günstigen Pauschalangebote und attraktiven Sehenswürdigkeiten, sowie der Gastfreundlichkeit der allermeisten Menschen vor Ort, in die Türkei reisen.

Wie soll sich ein deutscher Urlauber im Falle einer vermeintlich unberechtigten Festnahme verhalten?

Als Erstes sollte man nach einem Vertreter aus dem deutschen Konsulat bzw. der deutschen Botschaft fragen. Des weiteren empfiehlt es sich der eigenen Familie und guten Freunden ebenfalls Bescheid zu geben, damit diese u.U. auch aktiv werden können.

Grundsätzlich gilt in fast allen Ländern, dass man als Beschuldigter bereits bei der polizeilichen Vernehmung das Recht hat einen Anwalt zu konsultieren. In vielen Fällen kann das deutsche Konsulat oder die deutsche Botschaft einen deutschsprachigen oder englischsprachigen Anwalt bereitstellen oder zumindest empfehlen.

Allerdings liegt es häufig in der ersten Phase im Ermessen der Polizei, ob man telefonieren darf oder auch nicht. Das könnte durchaus zum Problem werden.

In manchen Ländern ist es laut dem Auswärtigen Amt allerdings auch schon vorgekommen, dass deutschen Staatsbürgern das Recht zu telefonieren und einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen, entgegen völkerrechtlicher Vereinbarungen, verwehrt wurde. Nicht selten würden auch die konsularischen Vertretungen erst mit mehreren Tagen Verzögerung darüber informiert, dass ein deutscher Staatsbürger verhaftet wurde.

In manchen Ländern mahlen die Mühlen sehr langsam, so dass der Zeitraum der Untersuchungshaft durchaus sehr lange dauern kann. Hinzu kommt, dass in bestimmten Ländern die Gerichte komplett überfordert sind, weil es eine regelrechte Flut von laufenden Verfahren gibt, derer man nicht Herr werden kann.

Was kann ich präventiv vor einer Reise tun?

Es empfiehlt sich vor Urlaubs- und Geschäftsreisen in bestimmte kritische Länder in die Krisenvorsorgeliste (auch Deutschenliste genannt) einzutragen.

Dies kann ganz einfach und schnell online über folgenden Link erfolgen:

https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action

„Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland (ELEFAND)“

Des weiteren sollte man Familienangehörigen oder guten Freunden, sowie bei Geschäftsreisen auch dem Arbeitgeber, einen exakten Reiseplan mit allen Daten und Informationen hinterlassen.

Hilfreich ist ebenfalls eine Art „regelmäßiges Reporting“ mit Familienangehörigen oder Freunden zu vereinbaren, bei dem zu einem festvereinbarten Zeitpunkt eine Nachricht oder ein kurzer Anruf mit einer „mir geht es gut Nachricht“ zu erfolgen hat. Sollte der Kontakt ausbleiben, so könnte dies ein Indiz dafür sein, dass etwas nicht stimmt.

Es ist eigentlich selbstverständlich, dass man sich als Reisender (Urlaub oder geschäftlich) an die örtlichen Gepflogenheiten und Gesetze zu halten hat. Wenn man dies nicht tut, dann darf man sich auch nicht wundern, wenn man (juristische) Probleme vor Ort bekommt. Unwissenheit schützt hier vor Strafe nicht; also erkundigt man sich besser vorab, was man darf und was man besser seinlassen sollte. Dies betrifft beispielsweise Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen, Alkohol- und Drogenkonsum und Vieles mehr.

Es kann auch vorkommen, dass dem Reisenden bei der Ankunft die Einreise verwehrt wird und der Reisende zunächst in eine Arrestzelle gesteckt wird. Dann muss man in der Regel mit dem gleichen Transportmittel das Land wieder gen Heimat verlassen, mit dem man versucht hatte einzureisen. Sollte man also mit einem Flugzeug der Lufthansa angereist sein, so hat man i.d.R. auch mit einem Flugzeug der Lufthansa wieder das Land zu verlassen.

In solchen Fällen kann man i.d.R. nicht auf die Unterstützung durch die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat hoffen, da es sich hierbei um eine reine Verwaltungsmaßnahme des Ankunftslandes handelt, bei der man vorübergehend seiner Freiheit beraubt wird. Die Vertreter der betreffenden Grenzbehörde gewähren somit in der Regel auch nicht den Anruf bei der zuständigen Botschaft oder Konsulat.

Was kann man also tun, um nicht erst in solch eine Situation zu gelangen?

Man kann das Risiko gänzlich ausschließen, in dem man erst gar nicht in solche Länder reist. Zumindest in Sachen Urlaub hat man das komplett selbst in der Hand; bei Geschäftsreisen stellt sich das Thema schon etwas komplexer dar.

Sollte man dennoch in ein Land mit einem fragwürdigen rechtstaatlichen Hintergrund und Gebaren reisen wollen oder müssen, so empfiehlt es sich:

1. In die Krisenvorsorgeliste einzutragen
2. Einen kompletten Reiseplan bei Verwandten und Kollegen zu hinterlassen
3. Ein regelmäßiges Reporting zu vereinbaren
4. Über Do´s & Dont´s vor der Abreise genau zu erkundigen
5. Ein- und Ausfuhrbestimmungen genau zu befolgen
6. Keine kritischen oder problematischen Inhalte auf Notebooks, Tablets, Smartphones oder Datenträgern (USB Sticks u.Ä.) mit zu nehmen
7. Vor Ort nicht über Politik, Religion oder sonstiges Problematisches zu sprechen
8. Keine Regierungs- oder Polizei/Militärgebäude zu fotografieren
9. Vorab die Fragen zu stellen „Habe ich mich jemals öffentlich (online oder offline) kritisch über das Reisezielland oder lokalen Würdeträgern (inkl. Politikern) geäußert?“ oder „Bin ich aufgrund meiner sexuellen, politischen oder religiösen Orientierung angreifbar?“
10. Von lokalen Parteien oder Personen aus der Regierungsopposition fernzuhalten
11. … Vieles mehr …

Die vorgenannte Liste dient lediglich zur ersten Orientierung. Alle Reisenden sollten sich intensiv mit dem Reisezielland beschäftigen und die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen.

Wie eingangs bereits erwähnt, der beste Schutz ist es, gar nicht in solche Länder zu reisen … weder geschäftlich und auch nicht als Tourist.