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FAA Einschätzung: Flugsicherheit in Thailand kein internationaler Mindeststandart

Gemäß der US-Luftfahrtbehörde FAA befindet sich die Flugsicherheit in Thailand nicht mehr auf internationalem Mindeststandart.

Welche Auswirkungen und Folgen hat dies u.a. auf thailändische Fluggesellschaften und deren weltweiten Flugrouten und Flugbetrieb?

Die US-Luftfahrtbehörde (FAA – Federal Aviation Administration) hat Thailand im Rating von I auf II heruntergestuft. Die Herabstufung verdeutlicht die Einschätzung der FAA, dass Thailand nicht mehr den internationalen Mindeststandart erfüllt und thailändische Fluggesellschaften per sofort nicht mehr neue US Flughäfen aus Thailand heraus anfliegen dürfen.

Es liegt auf der Hand, dass nunmehr auch andere Länder und Luftsicherheits- bzw. -fahrtbehörden der Neueinstufung Thailands durch die FAA folgen könnten.

Welche Folgen hätte dies für den Tourismus und für die thailändischen Fluggesellschaften?

Sollte die EASA – European Aviation Safety Agency (europäische Luftsicherheits- bzw. fahrtbehörde) dem Downgrade durch die FAA folgen, was in der Vergangenheit mehrfach der Fall war und nicht ungewöhnlich wäre, so hätte dies einen erheblichen negativen Einfluss auf den Flugbetrieb- / verkehr zwischen Thailand und den europäischen Ländern. Fachkreise gehen davon aus, dass die EASA eine Entscheidung bis spätestens Mitte Dezember treffen wird.

Bereits Mitte 2015 hatte die ICAO – International Civil Aviation Organization im Anschluss an umfangreichen Security & Safety Assessments, Thailand auf die Stufe von Entwicklungs- und Dritteweltländernniveau heruntergestuft.

Wichtig: Die Herabstufung eines Landes bedeutet nicht per se, dass bestimmte Fluggesellschaften aus dem betreffenden Land in irgendeiner Weise automatisch als unsicher einzustufen sind; mitnichten ist dies der Fall.

Die FAA Herabstufung eines Landes im Rating auf II bedeutet z.B. dass die gesetzlichen Regelungen und Rahmenbedingungen nicht angemessen bzw. nicht ausreichend sind, um Fluggesellschaften aus dem betreffenden Land dahingehend zu überprüfen, ob diese internationalen Mindeststandards gerecht werden. Ein weiterer Grund für die Herabstufung könnte z.B. darin liegen, dass die FAA der Meinung ist, dass die jeweiligen Landesbehörden bei der Ausbildung ihrer Mitarbeiter zum Teil erhebliche Defizite haben und es dort Optimierungsbedarf gibt.

Im Umkehrschluss bedeutet die Einstufung im Rating auf I, dass ein Land Rahmenbedingungen und Regelungen eingerichtet bzw. vorliegen hat, die sich in „Übereinstimmung mit Flugsicherheit – Standards der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation“ befinden. Die FAA hatte Thailand im Jahr 1997 ins Rating I eingestuft.

Wie geht es nun weiter? Es bleibt abzuwarten wie die thailändische Regierung mit der Herabstufung umgeht und welche zusätzliche Maßnahmen von staatlicher Seite ergriffen werden. Bevor dies nicht geschehen ist bzw. bevor hierzu keine neuen Erkenntnisse vorliegen, so kann auch keine abschließende Beurteilung bzw. Einschätzung erfolgen. Grundsätzlich muss dies aber auch als Chance gesehen werden, denn nun weiss die thailändische Luftfahrtbehörde wo Nachholbedarf besteht und sie hat die Möglichkeit etwaige Defizite entsprechend abzustellen. In den vergangenen Jahren wurden z.B. ebenfalls Polen und Israel herabgestuft und wie die Praxis gezeigt hat, hatte dies nur minimale Folgen für die Landesfluggesellschaften und deren unmittelbaren Flugbetrieb.

Es ist empfehlenswert dass sich Reiseabteilungen / Travel Departments von Unternehmen durch externe Berater bzw. durch Zugriff auf Airline Rating Datenbanken stets auf dem Laufenden halten. So erfährt man zeitnah, ob und welchen Einfluss die Herabstufung letztendlich auf einzelne Fluggesellschaften hat.

Abschließend muss nochmals der Hinweis gegeben werden, dass die Herabstufung eines Landes nicht gleichzeitig ein Indikator dafür ist, dass auch die Fluggesellschaften aus dem betreffenden Land als unsicher einzustufen sind. Jeder Einzelfall muss separat genau geprüft und betrachtet werden.