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Corporate Executives auf Reisen: Sind sie höheren Risiken auf Reisen ausgesetzt, als andere Geschäftsreisende? Eine Kurzbetrachtung und erste Einschätzung zur Gefährdungslage und Risikolage

Im allgemeinen betrachtet wird Corporate Executives (CEO, CFO, COO, andere Corporate Directors …) ein höheres Risiko auf Geschäftsreisen zugesprochen als regulären Corporate Travelers, wenn es in größere Reise Hubs wie z.B. Sao Paulo, Mexiko Stadt, Shanghai, Peking, Moskau, Paris, New York, London oder andere große Metropolen und Großstädte dieser Welt geht.

Häufig wird Corporate Executives in diesem Zusammenhang unterstellt, dass sie aufgrund des äußerlichen Erscheinungsbildes, Auftretens und die Art und Weise wie sie reisen (z.B. „First Class“, „Business Class“ oder Privatjet) bzw. welche Sonderbehandlung (z.B. Limousinenservice) sie unter Umständen vor Ort erhalten, eher aus der Masse herausstechen als andere Geschäftsreisende / Corporate Travelers. Dieses allgemeingültige Klischee bedienen möglicherweise einige wenige Corporate Executives; nach meiner Einschätzung aber bei Weitem die Wenigsten bzw. nicht Alle.

Nach meiner Einschätzung ist neben der Außenwahrnehmung durch bzw. für Strukturen der Organisierten Kriminalität vielmehr von Bedeutung, von welcher Firma ein Reisender ist und mit wem sich z.B. vor Ort getroffen wird bzw. was der Zweck der Reise ist. So zieht man als Geschäftsreisender die ungeteilte Aufmerksamkeit bestimmter Personenkreise und Gruppierungen auf sich, wenn man sich z.B. in Moskau mit Regierungsvertretern oder Oligarchen treffen möchte. Die ungeteilte Aufmerksamkeit bestimmter Gruppierungen ist einem gewiss, ungeachtet der Tatsache, welche Funktion man im Unternehmen einnimmt.

Mir sind keine Statistiken von weltweiten Entführungen bekannt, bei denen ein Unterschied in der Auswertung zwischen Corporate Executives und regulären Corporate Travelers gemacht wird oder gemacht wurde. Die Praxis zeigt ebenfalls, dass dies durchaus im ureigenen Interesse der Unternehmen selbst liegt. Konzerne und börsennotierte Unternehmen haben kein Interesse daran, dass bestimmte Negativmeldungen zu deren Corporate Executives in die Öffentlichkeit kommen, um nicht die Aktionäre und Geldgeber zu verunsichern.

Die Anzahl von Entführungen (weltweit) die jedes Jahr stattfinden, wird von Sicherheitsexperten auf 20.000 – 30.000 geschätzt. Eine belastbare Zahl kann nicht recherchiert werden, da die meisten Entführungsfälle den Behörden offiziell nicht gemeldet werden. Schätzungsweise 1.500 Entführungen finden allein jährlich in Mexiko statt und dieses inkludiert nicht die Auseinandersetzungen zwischen den zahlreichen Drogenbanden und Mafiastrukturen die es in Mexiko gibt.

Abschließend lässt sich sagen, dass Corporate Executives zwar aufgrund ihrer Stellung im Unternehmen sicherlich ein höchstattraktives Ziel für Kriminelle auf Reisen darstellen, es im Umkehrschluss allerdings auch vergleichbar schwieriger und unwahrscheinlicher zu sein scheint, dass diese Opfer eine Straftat werden, da sie in der Regel eine Sonderbetreuung durch die Corporate Security Abteilung und deren Sicherheitsexperten erhalten.

Diese Sonderbehandlung kann z.B. darin liegen, grundsätzlich eine Sicherheitsbegleitung mit auf Reisen zu schicken oder vor Ort am Reiseziel besondere operative Schutzmaßnahmen wie z.B. sondergeschützte Limousinen und bewaffneten Personenschutz an die Seite zu stellen.

Hinzu kommt, dass Corporate Executives in der Regel nicht in Remote Areas oder Außenbezirke eines vermeintlich gefährlichen Reiselandes reisen und sich eher in den größeren Reisehubs selbst aufhalten und diese so gut wie gar nicht verlassen. Des weiteren wird bereits bei der Reisebuchung häufig ein besonderer Augenmerk auf das Thema Reisesicherheit gelegt, in dem z.B. bei der Reisebuchung (z.B. für Hotels) nicht die Klarnamen der reisenden Corporate Executives verwendet werden, das Unternehmen namentlich nicht in Erscheinung tritt, die Reise kurzfristig und ohne großen zeitlichen Vorlauf gebucht wird und u.U. der Aufenthalt vor Ort auf ein Minimum reduziert wird.

Sollte auf Reisen dem Unternehmensvertreter etwas passieren, dann ist es ungeachtet der Funktion kritisch genug, dass ein Mensch zu schaden kommt. Nichtsdestotrotz ist der Impact auf das Unternehmen ungleich höher wenn ein Executive (CEO, CFO, COO …) zu Schaden kommt, als ein „regulärer“ Vertreter (Geschäftsreisende/r) des Unternehmens. Dies findet u.a. auch Berücksichtigung im Rahmen der Reisesicherheitsrichtlinie, in der geregelt ist, dass normalerweise lediglich 2 – 3 Führungskräfte auf ein und demselben Transportmittel sein dürfen.