Reisesicherheit: Terrorgefahr auf Reisen und die Fürsorgepflicht der Unternehmen und des Arbeitgebers
Reisesicherheit ist nicht nur für Touristen ein Thema. Auch und gerade für Unternehmer und Mitarbeiter, die sich aus beruflichen Gründen Risiken aussetzen müssen, wird diese Thematik zunehmend wichtiger. Die Sicherheit auf Reisen kann durch viele Faktoren gefährdet sein. Zurzeit ist Terrorismus bzw. die Terrorgefahr ein sehr aktueller und großer Faktor bei den Überlegungen eines Unternehmens zur Reisesicherheit seiner Mitarbeiter und zur allgemeinen Gefahrenabwehr.
Der Schutz auf Reisen für Angestellte kann auf vielfältige Weise gesichert werden. Begleitpersonal (Personenschutz, Bodyguards), sondergeschützte Fahrzeuge usw. Der Reiseschutz unterscheidet sich sehr von den Maßnahmen, welche zu Hause getroffen werden können. Die Schutzmaßnahmen sind mobil und wesentlich flexibler. Sicher auf Reisen zu sein, bis zu dem Grad, welcher der Sicherheit im eigenen Heim entspricht, ist für Laien ein aussichtsloses Unterfangen. Jedoch sollte das Streben hierhin gehen, das fast Unmögliche möglich zu machen und dazu gehört ebenfalls ein Plan. Ein solcher Reiseplan wird nach Möglichkeit mit der Unterstützung von Experten vor Antritt der Reise entworfen. Medizinische & Sicherheits Assistance wird von vielen Versicherungen angeboten. Die Anbieter haben ein komplexes System von Medical & Security Assistance erarbeitet, welches für Business-Reisende durch ihren Arbeitgeber im Rahmen der Fürsorgepflicht i.d.R. in Anspruch genommen werden.
Fürsorgepflicht von Unternehmen und Arbeitgebern
Jedes Unternehmen hat seinen Mitarbeitern gegenüber eine Sorgfaltspflicht, oder Duty of Care in UK. Die Duty of Care umfasst sämtliche mit einer Tätigkeit verbundenen Sicherheitsaspekte. Hierzu gehört eine sichere Arbeitsumgebung. Bei manchen Jobs kann diese sichere Umgebung nicht gewährleistet werden. Der Arbeitgeber muss in einem solchen Fall Risikominimierung betreiben. Mitarbeiter die aufgrund ihrer Tätigkeit viel reisen oder längere Zeit im Ausland verbringen, insbesondere in geografischen Risikozonen, bedürfen besonderer Schutzmaßnahmen.
Arbeitnehmer mit Auslandstätigkeit in Ländern wie beispielsweise Tunesien, Ägypten, Marokko, Nigeria und sehr aktuell auch in der Türkei (siehe Terroranschläge in Ankara und Istanbul in den vergangenen Wochen) sind besonders durch Terrorakte gefährdet. Der Mitarbeiter und seine Familie muss einen Sicherheitsplan (Krisenreaktionsplan) haben, um im Falle eines Angriffs / Terroranschlags entkommen zu können. In risikoreichen Regionen ist ein Terror- bzw. Krisenplan genauso selbstverständlich wie eine Feueralarmübung. Die Fürsorgepflicht von Unternehmen ersteckt sich jedoch nicht nur auf die Reaktion im entsprechenden Fall sondern vor allem auf präventive Maßnahmen.
Im Jahr 2007 wurde in UK der Corporate Homicide Manslaughter Act erlassen und trat 2008 in Kraft. Dieses Gesetz macht den Tatbestand, dass einer Person durch das Managment bzw. die Organisation eines Unternehmens Schaden zugefügt wird oder die Person in Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit ums Leben kommt strafbar. Ein Mangel an oder schlechte Organisation sind hierbei seither ein Straftatbestand und kann entsprechend geahndet werden.
Leider ist derzeit mehr denn je Vorsicht geboten; sowohl auf Urlaubsreisen als auch auf Geschäftsreisen. Vermutlich wird sich die Sicherheitslage weltweit auch nicht zeitnah verbessern … möglicherweise wird sich die Lage auch noch weiter verschärfen und wir werden gewalttätige Übergriffe und Terroranschläge auch in Ländern und Städten erleben müssen, an die momentan noch keiner gedacht hat.