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13.03.2016: Terroranschlag in Ankara, Türkei. Kann man noch nach Ankara bzw. in die Türkei reisen?

Auf die Frage, ob man jetzt nach dem schrecklichen Terroranschlag vom 13.03.2016 noch nach Ankara bzw. in die Türkei reisen kann, würde ich jetzt am Folgetag des Anschlags und mit dem Wissensstand vom 14.03.2016 mit einem „Ja, aber …” antworten.

Wie bereits von mir in einem anderen Blogbeitrag von Mitte Januar 2016 zu dem Terroranschlag in Istanbul geschrieben wurde, ist es nun allerdings wichtiger denn je, dass man sich an bestimmte „Verhaltens- und Planungsregeln“ hält, die grundsätzlich für alle risikobehafteten Orte und Reiseziele gelten; nicht nur für die Türkei.

Die finale Entscheidung, ob Jemand nach Ankara, Istanbul oder an andere Orte in der Türkei reist muss allerdings immer der dann zum Reisezeitpunkt vorliegenden aktuellen Lage angepasst, bewertet und beantwortet werden. Ein grundsätzlicher und pauschal gültiger Standpunkt kann und darf in diesem Zusammenhang nicht eingenommen werden.

Die Gefahrenlage für Geschäftsreisende und Urlaubsreisende hat sich durchaus in den vergangenen Wochen und Monaten in der Türkei geändert. Die Gefährdungslage in bestimmten Teilen der Türkei war schon immer (etwas) höher als in anderen Ländern und Regionen. Das es nun nach Istanbul im Januar 2016 nunmehr auch am 13.03.2016 die Hauptstadt Ankara mit einem Terroranschlag getroffen hat, zeigt eine neue Qualität des Terrors. Sie zeigt aber auch, dass nicht unbedingt der Tourismus im Hauptfokus des Terrorismus steht, sondern dass die Planer des Anschlags ein anderes Ziel damit verfolgen. Es soll damit vermutlich versucht werden das Land als Ganzes zu destabilisieren und ein „deutliches Signal“ zu setzen, dass bestimmte Gruppierungen mit der Politik und der Vorgehensweise der Regierung nicht einverstanden sind. Es soll vermeintlich Druck auf die Regierung ausgeübt werden, gewisse Handlungen und Entscheidungen erneut zu überdenken: Ich vermute allerdings, dass mit dieser schrecklichen Tat genau das Gegenteil erzeugt werden wird; ein Staat kann, darf und wird sich nicht von radikalen und gewaltbereiten Gruppierungen erpressen lassen. Das erneut zahlreiche Unschuldige zu Opfern werden, kümmert die Terroristen mit großer Wahrscheinlichkeit leider recht herzlich wenig bis überhaupt nicht. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Spirale der Gewalt nicht bis ins Unendliche hochschraubt.

Wie bereits im Blog im Januar geschrieben sollten Besucher in der Türkei grundsätzlich folgende Verhaltensregeln beherzigen?

Meiden Sie Menschenansammlungen auf Marktplätzen, Basaren, touristischen und kulturellen Sehenswürdigkeiten, Sport- und Kulturveranstaltungen und Ähnlichem.

Halten Sie die Zeit, die Sie sich im öffentlichen Raum aufhalten, so gering wie irgendwie möglich.

Meiden Sie ebenfalls öffentliche Transportmittel wie Bus und Bahn und halten Sie sich von offiziellen Regierungsgebäuden, sowie militärischen und polizeilichen Einrichtungen fern.

Seien Sie stets aufmerksam und beobachten Sie Ihr mittelbares und unmittelbares Umfeld genau. Sollte Ihnen etwas merkwürdig vorkommen, dann entfernen Sie sich sofort von Ihrem Standort.

Fahren Sie nicht über Nacht übers Land und halten Sie sich von der Grenzregion nach Syrien und Irak fern.

Halten Sie sich stets über die aktuelle Sicherheitslage auf dem Laufenden.

Sollten Sie länger in der Türkei bleiben wollen, so tragen Sie sich auf jeden Fall in die Deutschenliste der deutschen Auslandsvertretung ein.

Die vorgenannte Auflistung ist nicht vollständig! Sie dient lediglich als erste Orientierung für eine Reisevorbereitung mit dem Reiseziel Istanbul, Ankara oder der Türkei im Allgemeinen.

Fazit:

Würde ich selbst derzeit, mit dem Wissens- und Sachstand vom 14.03.2016, in die Türkei reisen wollen?

Eine gute und berechtigte Frage … Wahrscheinlich würde ich „nicht zwingend notwendige Reisen“ derzeit verschieben bzw. aufschieben. Sollte dies nicht möglich sein, so würde ich empfehlen die vorgenannten Verhaltensregeln zu berücksichtigen und zusätzlich weitere operative Schutzmaßnahmen in Erwägung ziehen; wie beispielsweise ein gesicherter Transport (vorab organisierter Fahrservice; möglicherweise mit einem sondergeschützten Fahrzeug), Personenschutz, gezielte Auswahl der Unterbringung (z.B. sicherheitszertifiziertes Hotel …) und einiges mehr.

Nachtrag mit dem Sachstand vom 19.03.2016: In Anbetracht des neuen Terroranschlags in Istanbul vom heutigen Tage (in der zentralen Einkaufsstraße Istiklal, die im europäischen Teil der türkischen Metropole unweit vom Taskimplatz entfernt liegt) würde ich per sofort alle nicht zwingend notwendigen und existentiellen Reisen in die Türkei bis auf Weiteres aufschieben bzw. ganz stornieren. Sollte eine Stornierung oder ein Aufschieben nicht möglich sein, so ist es um so mehr erforderlich die vorgenannten Handlungsempfehlungen zu beherzigen.

Ebenfalls sehr wichtig für beispielsweise deutsche Staatsbürger ist, was das Auswärtiges Amt (AA) zur aktuellen Lage und Situation in der Türkei sagt. Schauen Sie regelmäßig auf die Homepage des AA, nutzen Sie zur Informationsgewinnung ebenfalls andere Onlinemedien, Quellen und News Channels, sowie externe Reisesicherheitsanbeiter mit ihren Services (Alerts, Datenbanken, 24/7 Hotlines u.s.w.).

Hinweis: Dieser Blogbeitrag kann keine eingehende individuelle Sicherheitsanalyse und –beratung bzw. Reisevorbereitung (inkl. Sicherheitsschulung) ersetzen. Er dient lediglich zur ersten Information.