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Seit Jahren wird über die strafrechtliche Haftbarkeit von Unternehmen bei schweren Unglücken heftig diskutiert. Mit dem im Jahr 2008 in Kraft getretenen Corporate Manslaugther and Homecide Act hat die britische Regierung eine Rechtsgrundlage geschaffen, die die strafrechtliche Situation grundlegend veränderte – nicht nur für englische Unternehmen. Denn auch wenn ein entsprechendes EU-Gesetz bisher noch nicht realisiert wurde, betrifft das britische Gesetz die Rechtsstellung von Unternehmen weit über die Grenzen des britischen Rechtsraums hinaus.

Haftung auch für Unternehmen

Während Unternehmen früher strafrechtlich nur schwer belangt werden konnten, drohen nun auch ihnen empfindliche Sanktionen, sollten sie ein schweres Unglück organisatorisch verschuldet haben. Bisher neigten Firmen oft dazu, die Schuld an schwerwiegenden Unglücken einzelnen Person zuzuweisen und diese alleinig für die Folgeschäden verantwortlich zu machen. Damit konnten betroffene Unternehmen drohenden Strafen meist erfolgreich entgehen. Mit dem Inkrafttreten des Corporate Manslaugther and Homecide Acts hat sich dies jedoch maßgeblich geändert. Denn dieses Gesetzt macht bei groben Organisationsfehlern mit tödlichen Folgen nun auch Unternehmen als juristische Einheit haftbar.

Den Unternehmen drohen dabei empfindliche Strafen. Neben einer unbegrenzt hohen Geldstrafe kann das Gericht sie auch zur Veröffentlichung ihres Verschuldens und der auferlegten Strafe zwingen. Daneben kann auch die Implementierung vorgegebener unternehmensinterner Maßnahmen angeordnet werden.

Deutsche Unternehmen können ebenfalls betroffen sein

Nach deutschem Recht kann ein Unternehmen als solches nicht für fahrlässige Tötung strafrechtlich belangt werden. Hat ein Unfall schwerwiegende oder gar tödliche Folgen, stehen dem Opfer eine Entschädigung oder Rente zu. Ein entsprechendes EU-Gesetz über strafrechtlich Haftbarkeit  von Unternehmen ist zwar geplant, konnte jedoch bisher noch nicht umgesetzt werden.

Doch auch wenn es sich beim Corporate Manslaugther and Homecide Act um ein britisches Gesetz handelt, sind nicht auch viele deutsche Firmen betroffen. Denn agiert ein deutsches Unternehmen im britischen Rechtsraum und verschuldet dort einen tödlichen Unfall, kann es gemäß diesem Gesetz zur Verantwortung gezogen werden. Ob deutsche Konzerne dabei für britische Tochterunternehmen haftbar sind, ist unter Juristen umstritten. Doch auch wenn laut britischem Justizministerium ausländische Unternehmen in der Regel nicht für Organisationsfehler ihrer Töchter haften müssen, ist auch dieser Fall nicht vollkommen ausgeschlossen.

Fazit: Eigene Strukturen überprüfen

Deutsche Unternehmen, die Mitarbeiter in Großbritannien beschäftigen oder dorthin exportieren, sollten demnach vorsichtig sein. Denn kommt es zu einem Unglück, können Versäumnisse bei der Organisation und Kommunikationsstruktur, aber auch bei der Kontrolle sowie der Aus- und Fortbildung das Unternehmen teuer zu stehen kommen. Nimmt die britische Justiz verantwortliche Firmen erst einmal ins Visier, ist eine solide Struktur die beste Art der Verteidigung. Kritische Stellen sollten deshalb vorsorglich auf Herz und Nieren hin überprüft werden, um im Ernstfall eine Schuldzuweisung durch die Justiz auszuschließen und hohen Schadensersatzansprüchen zu entgehen. Auch Haftpflichtversicherungen müssen unter Berücksichtigung des bestehenden Risikos untersucht werden. Nur so kann das Unternehmen auf mögliche straf- und zivilrechtliche Belange vorbereitet sein und strafrechtliche Folgen bestmöglich vermeiden.