Haftung auch für Unternehmen
Während Unternehmen früher strafrechtlich nur schwer belangt werden konnten, drohen nun auch ihnen empfindliche Sanktionen, sollten sie ein schweres Unglück organisatorisch verschuldet haben. Bisher neigten Firmen oft dazu, die Schuld an schwerwiegenden Unglücken einzelnen Person zuzuweisen und diese alleinig für die Folgeschäden verantwortlich zu machen. Damit konnten betroffene Unternehmen drohenden Strafen meist erfolgreich entgehen. Mit dem Inkrafttreten des Corporate Manslaugther and Homecide Acts hat sich dies jedoch maßgeblich geändert. Denn dieses Gesetzt macht bei groben Organisationsfehlern mit tödlichen Folgen nun auch Unternehmen als juristische Einheit haftbar.
Den Unternehmen drohen dabei empfindliche Strafen. Neben einer unbegrenzt hohen Geldstrafe kann das Gericht sie auch zur Veröffentlichung ihres Verschuldens und der auferlegten Strafe zwingen. Daneben kann auch die Implementierung vorgegebener unternehmensinterner Maßnahmen angeordnet werden.
Deutsche Unternehmen können ebenfalls betroffen sein
Nach deutschem Recht kann ein Unternehmen als solches nicht für fahrlässige Tötung strafrechtlich belangt werden. Hat ein Unfall schwerwiegende oder gar tödliche Folgen, stehen dem Opfer eine Entschädigung oder Rente zu. Ein entsprechendes EU-Gesetz über strafrechtlich Haftbarkeit von Unternehmen ist zwar geplant, konnte jedoch bisher noch nicht umgesetzt werden.
Doch auch wenn es sich beim Corporate Manslaugther and Homecide Act um ein britisches Gesetz handelt, sind nicht auch viele deutsche Firmen betroffen. Denn agiert ein deutsches Unternehmen im britischen Rechtsraum und verschuldet dort einen tödlichen Unfall, kann es gemäß diesem Gesetz zur Verantwortung gezogen werden. Ob deutsche Konzerne dabei für britische Tochterunternehmen haftbar sind, ist unter Juristen umstritten. Doch auch wenn laut britischem Justizministerium ausländische Unternehmen in der Regel nicht für Organisationsfehler ihrer Töchter haften müssen, ist auch dieser Fall nicht vollkommen ausgeschlossen.
Fazit: Eigene Strukturen überprüfen
Deutsche Unternehmen, die Mitarbeiter in Großbritannien beschäftigen oder dorthin exportieren, sollten demnach vorsichtig sein. Denn kommt es zu einem Unglück, können Versäumnisse bei der Organisation und Kommunikationsstruktur, aber auch bei der Kontrolle sowie der Aus- und Fortbildung das Unternehmen teuer zu stehen kommen. Nimmt die britische Justiz verantwortliche Firmen erst einmal ins Visier, ist eine solide Struktur die beste Art der Verteidigung. Kritische Stellen sollten deshalb vorsorglich auf Herz und Nieren hin überprüft werden, um im Ernstfall eine Schuldzuweisung durch die Justiz auszuschließen und hohen Schadensersatzansprüchen zu entgehen. Auch Haftpflichtversicherungen müssen unter Berücksichtigung des bestehenden Risikos untersucht werden. Nur so kann das Unternehmen auf mögliche straf- und zivilrechtliche Belange vorbereitet sein und strafrechtliche Folgen bestmöglich vermeiden.